F. In ihrer Stellungnahme zur Absicht des Schulrats, B.__ der Einführungsklasse zuzuweisen, führten die Eltern mit Schreiben vom 21. Mai 2019 sinngemäss zunächst aus, sie würden die Fachkompetenz der Lehrpersonen grundsätzlich in Frage stellen. Es hätten sich Vorkommnisse ergeben, welche nicht von verantwortungsbewusster Arbeit zeugen würden. Ebenso rügten die Eltern den Informationsfluss. Hinsichtlich der Zuweisung liessen die Eltern im Wesentlichen verlauten, dass die Schwere der Sprachstörung äusserst spät, namentlich erst im 2. Semester des zweiten Kindergartenjahrs, kommuniziert und angegangen worden sei.