{"Signatur": "SG_DEP_002", "Spider": "SG_Gerichte", "Datum": "2019-10-23", "PDF": {"Datei": "SG_Gerichte/SG_DEP_002_ERB-2019-Nr--166_2019-10-23.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-departemente?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=36&type=1563347022&cHash=d8c3f84f288f47d9104b8b6c2d5d8cf8", "Checksum": "e99fd1e46811823f1144abf38fec3236"}, "Scrapedate": "2026-07-18", "Scrapetime": "21:38:52", "Num": ["ERB 2019 Nr. 166"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsbehörden Bildungsdepartement 23.10.2019 ERB 2019 Nr. 166"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsbehörden Bildungsdepartement"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall  Bildungsdepartement"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo  Bildungsdepartement"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Generalsekretariat Bildungsdepartement"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "B.__, geboren am 2. März 2013, wurde Anfang Schuljahr 2017/18 altersgerecht in den Kindergarten eingeschult. Im Moment der Einschulung fielen beim Knaben sprachliche Schwierigkeiten auf, konkret habe er anfangs Schuljahr praktisch kein Wort Deutsch gesprochen. Im ersten Semester des 1. Kindergartenjahrs ist B.__ mit 3 Lektionen DAZ-Unterricht unterstützt worden, im 2. Semester wurde diese Massnahme intensiviert. Seit August 2018 erhält B.__ Logopädieunterricht. Die Sprache hat sich trotz der intensiven Unterstützung nur langsam entwickelt, was sich auch auf das Verhalten des Jungen ausgewirkt hat (Missverständnisse und dadurch Streit mit anderen Kindern). Im Januar 2019 erfolgte eine Abklärung durch den SPD, was in der mittelbaren Empfehlung mündete, B.__ der Einführungsklasse zuzuweisen. Aufgrund des regen Widerstands der Eltern empfahl der SPD jedoch, die Logopädielektionen weiterzuführen und den Knaben in der 1. Regelklasse zu beschulen. Damit solle das zerrüttete Verhältnis zwischen Schulträger und Eltern aufgefangen werden. Letztere liessen B.__ gemäss eigenen Angaben auch zu Hause durch eine private Lehrperson in Deutsch unterrichten und seien überzeugt, dass ihr Sohn das sprachliche Manko so auffangen könne. Die schulpsychologischen Testergebnisse attestieren B.__ eine gute, insgesamt an der Grenze zum überdurchschnittlichen Bereich liegende nichtsprachliche Fähigkeit sowie ein waches Interesse. Die Expertin der vorberatenden Kommission des Erziehungsrates stellte im Rahmen ihrer Abklärungen zusammenfassend fest, dass die derzeitige Beschulung B.__ in der Regelklasse im Grossen und Ganzen gut verlaufe und es dem Knaben zuzumuten sei, in der Regelstruktur zu verbleiben. Der SPD beantragte die Beibehaltung der Logopadielektionen bei Einschulung in die 1. 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Die Sprache hat sich trotz der intensiven Unterstützung nur langsam entwickelt, was sich auch auf das Verhalten des Jungen ausgewirkt hat (Missverständnisse und dadurch Streit mit anderen Kindern). Im Januar 2019 erfolgte eine Abklärung durch den SPD, was in der mittelbaren Empfehlung mündete, B.__ der Einführungsklasse zuzuweisen. Aufgrund des regen Widerstands der Eltern empfahl der SPD jedoch, die Logopädielektionen weiterzuführen und den Knaben in der 1. Regelklasse zu beschulen. Damit solle das zerrüttete Verhältnis zwischen Schulträger und Eltern aufgefangen werden. Letztere liessen B.__ gemäss eigenen Angaben auch zu Hause durch eine private Lehrperson in Deutsch unterrichten und seien überzeugt, dass ihr Sohn das sprachliche Manko so auffangen könne. Die schulpsychologischen Testergebnisse attestieren B.__ eine gute, insgesamt an der Grenze zum überdurchschnittlichen Bereich liegende nichtsprachliche Fähigkeit sowie ein waches Interesse. Die Expertin der vorberatenden Kommission des Erziehungsrates stellte im Rahmen ihrer Abklärungen zusammenfassend fest, dass die derzeitige Beschulung B.__ in der Regelklasse im Grossen und Ganzen gut verlaufe und es dem Knaben zuzumuten sei, in der Regelstruktur zu verbleiben. Der SPD beantragte die Beibehaltung der Logopadielektionen bei Einschulung in die 1. Regelklasse, was ebenso für die Gutheissung spricht: Zwar weist der Knabe noch immer sprachliche Schwierigkeiten aus, kann diese gemäss Einschätzungen des SPD jedoch durch die attestierten guten Leistungen im nichtsprachlichen Bereich kompensieren.\n\na) Die Vorinstanz hält in ihrer Stellungnahme zum Rekurs an einer Beschulung von B.__ in der\nEinführungsklasse fest und begründet dies im Wesentlichen mit Einschätzungen der involvierten schulischen Fachpersonen. Sie verwies weiter darauf, dass der aktuellen Entwicklungs- und\nLeistungsstand von B.__ berücksichtigt worden sei (vgl. vorstehend Bst. I). Den Zuweisungsentscheid stützte die Vorinstanz vornehmlich auf den Bericht des SPD (vgl. vorstehend Bst. G),\nwelcher jedoch einige Zeit zurückliegt (vgl. vorstehend Bst. B). Die Bedenken der Rekurrenten,\ndass die dort formulierten Einschätzungen der Leistung ihres Sohnes überholt sein könnten,\nsind gerade mit Blick auf das junge Alter von B.__ bzw. der Möglichkeit von überdurchschnittlich\nschnellen Entwicklungssprüngen in jenem Entwicklungsstand nachvollziehbar. Wenngleich der\nSPD die Zuweisung zur Einführungsklasse als angemessen einschätzte, beantragte er dannzumal dennoch quasi «alternativ» die Einschulung in die 1. Regelklasse bei begleitender Unterstützung durch Logopädieunterricht. Hätte der SPD zu Jahresbeginn ein etwaiges Bestehen in\nder Regelklasse als unmöglich erachtet, wäre die entsprechende Empfehlung trotz des festgestellten Konflikts zwischen den Parteien aller Wahrscheinlichkeit nach nicht ergangen.\n\nb) Gemäss den Erhebungen der Expertin der vorberatenden Arbeitsgruppe im Verfahren vor\ndem Erziehungsrat (vgl. vorstehend Bst. J) bekundete die Lehrperson der 1. Regelklasse Bedenken, dass B.__ im weiteren Verlauf des 1. Schuljahres an seine Grenzen stossen könnte:\nVerbale Aufträge seien für B.__ schwierig und es fehle dem Knaben an Wortschatz. Wenn es\nalsdann darum gehe, Sätze zu lesen oder zu schreiben, könne es trotz dem Üben zuhause\nschwer für B.__ werden. Hingegen attestierte die Lehrperson B.__ gute Arbeit, wenn es um\nZahlen oder Buchstaben gehe. Zudem sei B.__ freundlich und auch sozial knüpfe der Knabe\nKontakte. Die Schulische Heilpädagogin schätzte die kognitiven Chancen B.__s als gut ein. Er\nhabe Strategien entwickelt, wie er schwierige Situationen bewältigen könne. Der Knabe hole\nsich Hilfe oder kopiere. Sie glaube zu erkennen, dass B.__ Vertrauen zur Lehrperson hege und\nseine Motivation fürs Lernen hoch sei (vgl. vorstehend Bst. J). Die Einschätzung der Expertin,\nB.__s Schwierigkeiten würden fast ausschliesslich mit den sprachlichen Schwierigkeiten begründet, der Knabe jedoch gemäss früheren Erkenntnissen des SPD insgesamt Resultate an\nder Grenze zum überdurchschnittlichen erziele und seine Entwicklung altersgemäss bei guten\nFähigkeiten im nichtsprachlichen Bereich verlaufe, weshalb der Verbleib in der 1. Regelklasse\nzu vertreten sei, präsentiert sich gerade mit Blick auf die Subsidiarität von sonderpädagogischen Massnahmen (vgl. vorstehend Ziff. 4 Bst. b) schlüssig und in sich stimmig. Die Vorbringen der Vorinstanz, wonach B.__ betreffend sein schulisches Fortkommen in der Einführungs-\n\n9/11\nERB 2019/166\n\n"}