{"Signatur": "SG_DEP_002", "Spider": "SG_Gerichte", "Datum": "2019-10-23", "PDF": {"Datei": "SG_Gerichte/SG_DEP_002_ERB-2019-Nr--166_2019-10-23.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-departemente?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=36&type=1563347022&cHash=d8c3f84f288f47d9104b8b6c2d5d8cf8", "Checksum": "e99fd1e46811823f1144abf38fec3236"}, "Scrapedate": "2026-07-18", "Scrapetime": "21:38:52", "Num": ["ERB 2019 Nr. 166"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsbehörden Bildungsdepartement 23.10.2019 ERB 2019 Nr. 166"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsbehörden Bildungsdepartement"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall  Bildungsdepartement"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo  Bildungsdepartement"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Generalsekretariat Bildungsdepartement"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "B.__, geboren am 2. März 2013, wurde Anfang Schuljahr 2017/18 altersgerecht in den Kindergarten eingeschult. Im Moment der Einschulung fielen beim Knaben sprachliche Schwierigkeiten auf, konkret habe er anfangs Schuljahr praktisch kein Wort Deutsch gesprochen. Im ersten Semester des 1. Kindergartenjahrs ist B.__ mit 3 Lektionen DAZ-Unterricht unterstützt worden, im 2. Semester wurde diese Massnahme intensiviert. Seit August 2018 erhält B.__ Logopädieunterricht. Die Sprache hat sich trotz der intensiven Unterstützung nur langsam entwickelt, was sich auch auf das Verhalten des Jungen ausgewirkt hat (Missverständnisse und dadurch Streit mit anderen Kindern). Im Januar 2019 erfolgte eine Abklärung durch den SPD, was in der mittelbaren Empfehlung mündete, B.__ der Einführungsklasse zuzuweisen. Aufgrund des regen Widerstands der Eltern empfahl der SPD jedoch, die Logopädielektionen weiterzuführen und den Knaben in der 1. Regelklasse zu beschulen. Damit solle das zerrüttete Verhältnis zwischen Schulträger und Eltern aufgefangen werden. Letztere liessen B.__ gemäss eigenen Angaben auch zu Hause durch eine private Lehrperson in Deutsch unterrichten und seien überzeugt, dass ihr Sohn das sprachliche Manko so auffangen könne. Die schulpsychologischen Testergebnisse attestieren B.__ eine gute, insgesamt an der Grenze zum überdurchschnittlichen Bereich liegende nichtsprachliche Fähigkeit sowie ein waches Interesse. Die Expertin der vorberatenden Kommission des Erziehungsrates stellte im Rahmen ihrer Abklärungen zusammenfassend fest, dass die derzeitige Beschulung B.__ in der Regelklasse im Grossen und Ganzen gut verlaufe und es dem Knaben zuzumuten sei, in der Regelstruktur zu verbleiben. Der SPD beantragte die Beibehaltung der Logopadielektionen bei Einschulung in die 1. 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Die Sprache hat sich trotz der intensiven Unterstützung nur langsam entwickelt, was sich auch auf das Verhalten des Jungen ausgewirkt hat (Missverständnisse und dadurch Streit mit anderen Kindern). Im Januar 2019 erfolgte eine Abklärung durch den SPD, was in der mittelbaren Empfehlung mündete, B.__ der Einführungsklasse zuzuweisen. Aufgrund des regen Widerstands der Eltern empfahl der SPD jedoch, die Logopädielektionen weiterzuführen und den Knaben in der 1. Regelklasse zu beschulen. Damit solle das zerrüttete Verhältnis zwischen Schulträger und Eltern aufgefangen werden. Letztere liessen B.__ gemäss eigenen Angaben auch zu Hause durch eine private Lehrperson in Deutsch unterrichten und seien überzeugt, dass ihr Sohn das sprachliche Manko so auffangen könne. Die schulpsychologischen Testergebnisse attestieren B.__ eine gute, insgesamt an der Grenze zum überdurchschnittlichen Bereich liegende nichtsprachliche Fähigkeit sowie ein waches Interesse. Die Expertin der vorberatenden Kommission des Erziehungsrates stellte im Rahmen ihrer Abklärungen zusammenfassend fest, dass die derzeitige Beschulung B.__ in der Regelklasse im Grossen und Ganzen gut verlaufe und es dem Knaben zuzumuten sei, in der Regelstruktur zu verbleiben. Der SPD beantragte die Beibehaltung der Logopadielektionen bei Einschulung in die 1. Regelklasse, was ebenso für die Gutheissung spricht: Zwar weist der Knabe noch immer sprachliche Schwierigkeiten aus, kann diese gemäss Einschätzungen des SPD jedoch durch die attestierten guten Leistungen im nichtsprachlichen Bereich kompensieren.\n\nb) Die Sonderpädagogik im Kanton St.Gallen ist nach dem Gesagten dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet. Die Volksschule erfüllt ihren Bildungsauftrag (Art. 3 VSG), indem sie sowohl\nintegrierende als auch separierende Angebote vorsieht und diese nach dem Prinzip «so viel Integration wie möglich, so viel Separation wie nötig» situationsgerecht einsetzt. Die Umsetzung\ndieses Prinzips erfolgt unter Berücksichtigung und Abwägung der Interessen der Schülerinnen\nund Schüler mit besonderem Bildungsbedarf einerseits sowie der übrigen Schülerinnen und\nSchüler und der Lehrpersonen andererseits (Sonderpädagogik-Konzept des Kantons St.Gallen\n«Im Überblick», Ziff. 3.1.).\n\nc) Beim Stufenübertritt Kindergarten-Primarstufe können Schülerinnen und Schüler in ein- oder\nzweijährigen Kleinklassen (Einführungsklassen oder Einschulungsjahr) beschult werden. Angestrebt werden die Lernziele der Regelklasse (Sonderpädagogik-Konzept des Kantons St.Gallen\n«Für die Regelschule», Ziff. 4.2.7). In der Einführungsklasse werden teilweise schulreife Kinder\nbeschult. Dabei wird in zwei Jahren der Unterrichtsstoff der ersten Primarklasse vermittelt und\nder Übertritt in die zweite Regelklasse vorbereitet. Als Alternative zur Einführungsklasse können\nSchulträger für schulinteressierte Kinder mit unzureichenden Basisfunktionen ein Einschulungsjahr führen. Der Unterricht im Einschulungsjahr erfolgt durch eine Schulische Heilpädagogin\nbzw. einen Heilpädagogen oder eine Lehrperson mit Zusatzausbildung (Ziff. 1.3 der Richtlinien\ndes Erziehungsrates zur Schaffung von Alternativen zu Einführungsklassen vom 13. Juni 2001,\nSchBl 2001 Nr. 7-8).\n\n8/11\nERB 2019/166\n\nd) Der Schulrat holt das Gutachten der zentralen Abklärungsstelle ein, bevor er den Besuch einer Kleinklasse oder Sonderschule verfügt (Art. 36bis Abs. 1 VSG). Abklärungsstelle sind die\nSchulpsychologischen Dienste (Sonderpädagogik-Konzept des Kantons St.Gallen «Für die Regelschule», Ziff. 5.1). Das Gutachten des SPD beinhaltet sämtliche für die Schulen relevanten\nAngaben (Einschätzungen, Handlungsbedarf, Antrag). Der allfällige Bedarf für eine Sonderschulung wird mittels standardisiertem Abklärungsverfahren erhoben. Aufgrund der Einschätzung der Entwicklungs- und Bildungsziele sowie des Förderbedarfs werden ein Hauptförderort\nund allfällige unterstützende Massnahmen vorgeschlagen. Damit wird sichergestellt, dass die\nAbklärung aus einer unabhängigen Perspektive und die Antragstellung nach einheitlichen Standards erfolgen. Da eine Behörde in Fachfragen praxisgemäss nur von der Auffassung des Gutachtens abweicht, wenn gewichtige, zuverlässig begründete Tatsachen oder Indizien – etwa innere Widersprüche, offensichtliche Lückenhaftigkeit oder irrtümliche tatsächliche Feststellungen\n– dessen Überzeugungskraft ernsthaft erschüttern, sind dessen Schlussfolgerungen und Anträge in der Regel wegweisend (VerwGE B 2015/296 vom 25. Mai 2016 E. 3.2, m.w.H.).\n\n5. Vorliegend ist zu prüfen, ob die Vorinstanz B.__ zu Recht der 1. Einführungsklasse zugewiesen hat.\n\n"}