{"Signatur": "SG_DEP_002", "Spider": "SG_Gerichte", "Datum": "2019-10-23", "PDF": {"Datei": "SG_Gerichte/SG_DEP_002_ERB-2019-Nr--166_2019-10-23.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-departemente?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=36&type=1563347022&cHash=d8c3f84f288f47d9104b8b6c2d5d8cf8", "Checksum": "e99fd1e46811823f1144abf38fec3236"}, "Scrapedate": "2026-07-18", "Scrapetime": "21:38:52", "Num": ["ERB 2019 Nr. 166"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsbehörden Bildungsdepartement 23.10.2019 ERB 2019 Nr. 166"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsbehörden Bildungsdepartement"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall  Bildungsdepartement"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo  Bildungsdepartement"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Generalsekretariat Bildungsdepartement"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "B.__, geboren am 2. März 2013, wurde Anfang Schuljahr 2017/18 altersgerecht in den Kindergarten eingeschult. Im Moment der Einschulung fielen beim Knaben sprachliche Schwierigkeiten auf, konkret habe er anfangs Schuljahr praktisch kein Wort Deutsch gesprochen. Im ersten Semester des 1. Kindergartenjahrs ist B.__ mit 3 Lektionen DAZ-Unterricht unterstützt worden, im 2. Semester wurde diese Massnahme intensiviert. Seit August 2018 erhält B.__ Logopädieunterricht. Die Sprache hat sich trotz der intensiven Unterstützung nur langsam entwickelt, was sich auch auf das Verhalten des Jungen ausgewirkt hat (Missverständnisse und dadurch Streit mit anderen Kindern). Im Januar 2019 erfolgte eine Abklärung durch den SPD, was in der mittelbaren Empfehlung mündete, B.__ der Einführungsklasse zuzuweisen. Aufgrund des regen Widerstands der Eltern empfahl der SPD jedoch, die Logopädielektionen weiterzuführen und den Knaben in der 1. Regelklasse zu beschulen. Damit solle das zerrüttete Verhältnis zwischen Schulträger und Eltern aufgefangen werden. Letztere liessen B.__ gemäss eigenen Angaben auch zu Hause durch eine private Lehrperson in Deutsch unterrichten und seien überzeugt, dass ihr Sohn das sprachliche Manko so auffangen könne. Die schulpsychologischen Testergebnisse attestieren B.__ eine gute, insgesamt an der Grenze zum überdurchschnittlichen Bereich liegende nichtsprachliche Fähigkeit sowie ein waches Interesse. Die Expertin der vorberatenden Kommission des Erziehungsrates stellte im Rahmen ihrer Abklärungen zusammenfassend fest, dass die derzeitige Beschulung B.__ in der Regelklasse im Grossen und Ganzen gut verlaufe und es dem Knaben zuzumuten sei, in der Regelstruktur zu verbleiben. Der SPD beantragte die Beibehaltung der Logopadielektionen bei Einschulung in die 1. 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Die Sprache hat sich trotz der intensiven Unterstützung nur langsam entwickelt, was sich auch auf das Verhalten des Jungen ausgewirkt hat (Missverständnisse und dadurch Streit mit anderen Kindern). Im Januar 2019 erfolgte eine Abklärung durch den SPD, was in der mittelbaren Empfehlung mündete, B.__ der Einführungsklasse zuzuweisen. Aufgrund des regen Widerstands der Eltern empfahl der SPD jedoch, die Logopädielektionen weiterzuführen und den Knaben in der 1. Regelklasse zu beschulen. Damit solle das zerrüttete Verhältnis zwischen Schulträger und Eltern aufgefangen werden. Letztere liessen B.__ gemäss eigenen Angaben auch zu Hause durch eine private Lehrperson in Deutsch unterrichten und seien überzeugt, dass ihr Sohn das sprachliche Manko so auffangen könne. Die schulpsychologischen Testergebnisse attestieren B.__ eine gute, insgesamt an der Grenze zum überdurchschnittlichen Bereich liegende nichtsprachliche Fähigkeit sowie ein waches Interesse. Die Expertin der vorberatenden Kommission des Erziehungsrates stellte im Rahmen ihrer Abklärungen zusammenfassend fest, dass die derzeitige Beschulung B.__ in der Regelklasse im Grossen und Ganzen gut verlaufe und es dem Knaben zuzumuten sei, in der Regelstruktur zu verbleiben. Der SPD beantragte die Beibehaltung der Logopadielektionen bei Einschulung in die 1. Regelklasse, was ebenso für die Gutheissung spricht: Zwar weist der Knabe noch immer sprachliche Schwierigkeiten aus, kann diese gemäss Einschätzungen des SPD jedoch durch die attestierten guten Leistungen im nichtsprachlichen Bereich kompensieren.\n\nGleichentags erhoben die Eltern von B.__, A.__ (nachstehend Rekurrenten), Rekurs beim Erziehungsrat gegen die Verfügung vom 19. Juni 2019 und beantragten die Einteilung von B.__ in\ndie 1. Regelklasse. Zur Begründung bringen die Rekurrenten vor, B.__s Einteilung in die 1. Regelklasse (recte: Einführungsklasse) lägen Vorkommnisse zugrunde, welche nicht dem jetzigen\nStand entsprächen und welche gar schon fast zwei Jahre zurücklägen. Schulische Drittmeinungen würden viel Beachtung geniessen, anders die ihrige und die Meinung von weiteren (privaten) Fachpersonen. So sei B.__ wegen angeblichen Sprachstörungen in die Einführungsklasse\neingeteilt worden. Ihr Sohn habe, wie den schriftlichen Stellungnahmen zu entnehmen sei,\ngrosse Fortschritte gemacht, welche der Schulrat (nachfolgend Vorinstanz) ignoriere. Sie hätten\n– auch weil die Meinung der Schulpsychologin unverändert geblieben sei – Drittmeinungen eingeholt. Diese Meinungen würden die Einschätzungen der Vorinstanz nicht teilen. Beim Entscheid sollen die aktuelle Situation B.__s und seine Fortschritte und Fähigkeiten beleuchtet werden. Dem Rekursschreiben war unter anderem ein Schreiben von Dr.med. Tania Bildstein (Praxis Dr. med. Markus Bigler, Facharzt FMH für Kinder und Jugendliche) beigefügt. Die Ärztin attestiert B.__ eine altersentsprechende Entwicklung in allen Bereichen. Betreffend die «Deutsch-\nSchwierigkeiten» würde B.__ Logopädietherapien absolvieren, Verhaltensauffälligkeiten seien\nnicht beobachtet worden. Im Alter von fünf Jahren sei das «Magische Denken» (Fantasiewelt)\noftmals sehr ausgeprägt, was zu einer völlig normalen Entwicklung dazu gehöre. Auch der klinische Untersuch ergebe keine Auffälligkeiten. Zu diesem Zeitpunkt seien keine spezielleren Abklärungen notwendig.\n\nI. Am 31. Juli 2019 legte die Vorinstanz innert erstreckter Frist ihre Stellungnahme ins Recht\nund liess verlauten, dass der Wunsch der Rekurrenten um Einteilung in die 1. Regelklasse im\nMoment des Entscheids bekannt gewesen sei, sie (die Vorinstanz) die professionellen Einschätzungen der involvierten schulischen Fachpersonen jedoch stärker gewichtet habe. Der Entscheid der Zuweisung zur Einführungsklasse habe den aktuellen Entwicklungs- und Leistungsstand des Knaben berücksichtigt. Die verschiedentlich geäusserten Vorwürfe an die Schule\nseien ihres Erachtens damit begründet, dass die fachlichen Einschätzungen nicht den Erwartungen der Rekurrenten entsprächen. Mangels neuer nennenswerter Informationen werde auf eine\ndetailliertere Stellungnahme verzichtet.\n\nJ. Im Verfahren vor dem Erziehungsrat besuchte eine Expertin der vorberatenden Kommission\nB.__ in der 1. Regelklasse und führte Gespräche mit der Klassenlehrperson in Anwesenheit der\nschulischen Fachpersonen und mit den Rekurrenten. Ebenso erhielt die Expertin eine Rückmeldung von Seiten der aktuellen Schulischen Heilpädagogin. Weiter stützte sich die Expertin bei\n\n5/11\nERB 2019/166\n\nihren Einschätzungen auf die Begründung der involvierten schulischen Fachpersonen (Klassenlehrperson, Schulische Heilpädagogin, Logopädin) zum Antrag auf Zuweisung zur Einführungsklasse (vorstehend Bst. C), auf die Stellungnahmen der Eltern (vorstehend Bst. F und H) sowie\nauf die Abklärungsergebnisse des SPD (vorstehend Bst. B).\n\n"}