{"Signatur": "SG_DEP_002", "Spider": "SG_Gerichte", "Datum": "2019-10-23", "PDF": {"Datei": "SG_Gerichte/SG_DEP_002_ERB-2019-Nr--166_2019-10-23.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-departemente?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=36&type=1563347022&cHash=d8c3f84f288f47d9104b8b6c2d5d8cf8", "Checksum": "e99fd1e46811823f1144abf38fec3236"}, "Scrapedate": "2026-07-18", "Scrapetime": "21:38:52", "Num": ["ERB 2019 Nr. 166"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsbehörden Bildungsdepartement 23.10.2019 ERB 2019 Nr. 166"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsbehörden Bildungsdepartement"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall  Bildungsdepartement"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo  Bildungsdepartement"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Generalsekretariat Bildungsdepartement"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "B.__, geboren am 2. März 2013, wurde Anfang Schuljahr 2017/18 altersgerecht in den Kindergarten eingeschult. Im Moment der Einschulung fielen beim Knaben sprachliche Schwierigkeiten auf, konkret habe er anfangs Schuljahr praktisch kein Wort Deutsch gesprochen. Im ersten Semester des 1. Kindergartenjahrs ist B.__ mit 3 Lektionen DAZ-Unterricht unterstützt worden, im 2. Semester wurde diese Massnahme intensiviert. Seit August 2018 erhält B.__ Logopädieunterricht. Die Sprache hat sich trotz der intensiven Unterstützung nur langsam entwickelt, was sich auch auf das Verhalten des Jungen ausgewirkt hat (Missverständnisse und dadurch Streit mit anderen Kindern). Im Januar 2019 erfolgte eine Abklärung durch den SPD, was in der mittelbaren Empfehlung mündete, B.__ der Einführungsklasse zuzuweisen. Aufgrund des regen Widerstands der Eltern empfahl der SPD jedoch, die Logopädielektionen weiterzuführen und den Knaben in der 1. Regelklasse zu beschulen. Damit solle das zerrüttete Verhältnis zwischen Schulträger und Eltern aufgefangen werden. Letztere liessen B.__ gemäss eigenen Angaben auch zu Hause durch eine private Lehrperson in Deutsch unterrichten und seien überzeugt, dass ihr Sohn das sprachliche Manko so auffangen könne. Die schulpsychologischen Testergebnisse attestieren B.__ eine gute, insgesamt an der Grenze zum überdurchschnittlichen Bereich liegende nichtsprachliche Fähigkeit sowie ein waches Interesse. Die Expertin der vorberatenden Kommission des Erziehungsrates stellte im Rahmen ihrer Abklärungen zusammenfassend fest, dass die derzeitige Beschulung B.__ in der Regelklasse im Grossen und Ganzen gut verlaufe und es dem Knaben zuzumuten sei, in der Regelstruktur zu verbleiben. Der SPD beantragte die Beibehaltung der Logopadielektionen bei Einschulung in die 1. 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Die Sprache hat sich trotz der intensiven Unterstützung nur langsam entwickelt, was sich auch auf das Verhalten des Jungen ausgewirkt hat (Missverständnisse und dadurch Streit mit anderen Kindern). Im Januar 2019 erfolgte eine Abklärung durch den SPD, was in der mittelbaren Empfehlung mündete, B.__ der Einführungsklasse zuzuweisen. Aufgrund des regen Widerstands der Eltern empfahl der SPD jedoch, die Logopädielektionen weiterzuführen und den Knaben in der 1. Regelklasse zu beschulen. Damit solle das zerrüttete Verhältnis zwischen Schulträger und Eltern aufgefangen werden. Letztere liessen B.__ gemäss eigenen Angaben auch zu Hause durch eine private Lehrperson in Deutsch unterrichten und seien überzeugt, dass ihr Sohn das sprachliche Manko so auffangen könne. Die schulpsychologischen Testergebnisse attestieren B.__ eine gute, insgesamt an der Grenze zum überdurchschnittlichen Bereich liegende nichtsprachliche Fähigkeit sowie ein waches Interesse. Die Expertin der vorberatenden Kommission des Erziehungsrates stellte im Rahmen ihrer Abklärungen zusammenfassend fest, dass die derzeitige Beschulung B.__ in der Regelklasse im Grossen und Ganzen gut verlaufe und es dem Knaben zuzumuten sei, in der Regelstruktur zu verbleiben. Der SPD beantragte die Beibehaltung der Logopadielektionen bei Einschulung in die 1. Regelklasse, was ebenso für die Gutheissung spricht: Zwar weist der Knabe noch immer sprachliche Schwierigkeiten aus, kann diese gemäss Einschätzungen des SPD jedoch durch die attestierten guten Leistungen im nichtsprachlichen Bereich kompensieren.\n\nF. In ihrer Stellungnahme zur Absicht des Schulrats, B.__ der Einführungsklasse zuzuweisen,\nführten die Eltern mit Schreiben vom 21. Mai 2019 sinngemäss zunächst aus, sie würden die\nFachkompetenz der Lehrpersonen grundsätzlich in Frage stellen. Es hätten sich Vorkommnisse\nergeben, welche nicht von verantwortungsbewusster Arbeit zeugen würden. Ebenso rügten die\nEltern den Informationsfluss. Hinsichtlich der Zuweisung liessen die Eltern im Wesentlichen verlauten, dass die Schwere der Sprachstörung äusserst spät, namentlich erst im 2. Semester des\nzweiten Kindergartenjahrs, kommuniziert und angegangen worden sei. Obwohl die Lage gemäss Rückmeldung der Lehrperson ernst gewesen sei, sei erstere nicht als solche behandelt\nworden. Schliesslich sei die Einschätzung der Schule, B.__ leide an einer schweren Störung, für\ndie Begründung der Notwendigkeit von Logopädietherapien eingesetzt worden, was sie (die Eltern) als missbräuchlich erachteten. Des Weiteren seien sie (die Eltern) zur Abklärung beim\nSPD gedrängt worden und hätten schliesslich nur eingewilligt, da versichert worden sei, der Bericht diene lediglich der Standortbestimmung. Allerdings werde nun dennoch auf den Bericht referenziert und sie würden sich getäuscht fühlen. Weiter sähen sie (die Eltern) nicht ein, weswegen in den Logopädiestunden so viele feinmotorische Aufgaben gestellt würden wie ausschneiden oder ausmalen, was im Regelunterricht ohnehin schon stattfände. Sinngemäss machten sie\ngeltend, die Logopädielektionen würden die Sprachproblematik zu wenig behandeln. B.__\nwerde nebst den Logopädielektionen weiterhin privat im Fach Deutsch zu Hause beschult, dort\nwürden sie Fortschritte erkennen. Ihr Sohn pflege soziale Kontakte, was ihnen zeige, dass er\nsich mit anderen Kindern verständigen könne. Ausser in Deutsch zeige B.__ keine schulischen\nSchwächen. Er könne einfache Begriffe auch schon schreiben und für sein Alter könne er gut\n\n4/11\nERB 2019/166\n\nmit Zahlen umgehen. Es sei wichtig zu erwähnen, dass B.__ bei Unterforderung gerne abschweife und sich andere Beschäftigungen suche. Er mache dann nicht mit und zeige kein Interesse. Somit bestehe die Gefahr, dass B.__ in der Einführungsklasse unterfordert wäre. Er\nkönnte auf diese Weise das allgemeine Interesse an der Schule verlieren und nur mit Zwang\nmitmachen. Dies wiederum könnte auch schlechte schulische Leistungen mit sich bringen.\n\nG. Mit Verfügung vom 19. Juni 2019 ordnete der Schulrat den Übertritt von B.__ in die 1. Einführungsklasse auf Beginn des Schuljahres 2019/20 hin an. Zur Begründung wurde im Wesentlichen auf den Bericht des SPD vom 3. Mai 2019 verwiesen (vorstehend Bst. B). Auf die Vorbringen der Eltern wurde ebenso eingegangen und der Verfügung wurde eine Kopie des Protokolls der Beschlusssitzung angefügt. Der Inhalt dessen deckt sich mit der ergangenen Verfügung.\n\nH. Die Eltern wandten sich mit Eingabe vom 3. Juli 2019 an die Schule und taten sinngemäss\nihr Unverständnis über den Entscheid bzw. das allgemeine Vorgehen der Schule kund.\n\n"}