{"Signatur": "SG_DEP_002", "Spider": "SG_Gerichte", "Datum": "2019-10-23", "PDF": {"Datei": "SG_Gerichte/SG_DEP_002_ERB-2019-Nr--166_2019-10-23.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-departemente?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=36&type=1563347022&cHash=d8c3f84f288f47d9104b8b6c2d5d8cf8", "Checksum": "e99fd1e46811823f1144abf38fec3236"}, "Scrapedate": "2026-07-18", "Scrapetime": "21:38:52", "Num": ["ERB 2019 Nr. 166"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsbehörden Bildungsdepartement 23.10.2019 ERB 2019 Nr. 166"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsbehörden Bildungsdepartement"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall  Bildungsdepartement"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo  Bildungsdepartement"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Generalsekretariat Bildungsdepartement"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "B.__, geboren am 2. März 2013, wurde Anfang Schuljahr 2017/18 altersgerecht in den Kindergarten eingeschult. Im Moment der Einschulung fielen beim Knaben sprachliche Schwierigkeiten auf, konkret habe er anfangs Schuljahr praktisch kein Wort Deutsch gesprochen. Im ersten Semester des 1. Kindergartenjahrs ist B.__ mit 3 Lektionen DAZ-Unterricht unterstützt worden, im 2. Semester wurde diese Massnahme intensiviert. Seit August 2018 erhält B.__ Logopädieunterricht. Die Sprache hat sich trotz der intensiven Unterstützung nur langsam entwickelt, was sich auch auf das Verhalten des Jungen ausgewirkt hat (Missverständnisse und dadurch Streit mit anderen Kindern). Im Januar 2019 erfolgte eine Abklärung durch den SPD, was in der mittelbaren Empfehlung mündete, B.__ der Einführungsklasse zuzuweisen. Aufgrund des regen Widerstands der Eltern empfahl der SPD jedoch, die Logopädielektionen weiterzuführen und den Knaben in der 1. Regelklasse zu beschulen. Damit solle das zerrüttete Verhältnis zwischen Schulträger und Eltern aufgefangen werden. Letztere liessen B.__ gemäss eigenen Angaben auch zu Hause durch eine private Lehrperson in Deutsch unterrichten und seien überzeugt, dass ihr Sohn das sprachliche Manko so auffangen könne. Die schulpsychologischen Testergebnisse attestieren B.__ eine gute, insgesamt an der Grenze zum überdurchschnittlichen Bereich liegende nichtsprachliche Fähigkeit sowie ein waches Interesse. Die Expertin der vorberatenden Kommission des Erziehungsrates stellte im Rahmen ihrer Abklärungen zusammenfassend fest, dass die derzeitige Beschulung B.__ in der Regelklasse im Grossen und Ganzen gut verlaufe und es dem Knaben zuzumuten sei, in der Regelstruktur zu verbleiben. Der SPD beantragte die Beibehaltung der Logopadielektionen bei Einschulung in die 1. 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Die Sprache hat sich trotz der intensiven Unterstützung nur langsam entwickelt, was sich auch auf das Verhalten des Jungen ausgewirkt hat (Missverständnisse und dadurch Streit mit anderen Kindern). Im Januar 2019 erfolgte eine Abklärung durch den SPD, was in der mittelbaren Empfehlung mündete, B.__ der Einführungsklasse zuzuweisen. Aufgrund des regen Widerstands der Eltern empfahl der SPD jedoch, die Logopädielektionen weiterzuführen und den Knaben in der 1. Regelklasse zu beschulen. Damit solle das zerrüttete Verhältnis zwischen Schulträger und Eltern aufgefangen werden. Letztere liessen B.__ gemäss eigenen Angaben auch zu Hause durch eine private Lehrperson in Deutsch unterrichten und seien überzeugt, dass ihr Sohn das sprachliche Manko so auffangen könne. Die schulpsychologischen Testergebnisse attestieren B.__ eine gute, insgesamt an der Grenze zum überdurchschnittlichen Bereich liegende nichtsprachliche Fähigkeit sowie ein waches Interesse. Die Expertin der vorberatenden Kommission des Erziehungsrates stellte im Rahmen ihrer Abklärungen zusammenfassend fest, dass die derzeitige Beschulung B.__ in der Regelklasse im Grossen und Ganzen gut verlaufe und es dem Knaben zuzumuten sei, in der Regelstruktur zu verbleiben. Der SPD beantragte die Beibehaltung der Logopadielektionen bei Einschulung in die 1. Regelklasse, was ebenso für die Gutheissung spricht: Zwar weist der Knabe noch immer sprachliche Schwierigkeiten aus, kann diese gemäss Einschätzungen des SPD jedoch durch die attestierten guten Leistungen im nichtsprachlichen Bereich kompensieren.\n\nC. Am 25. April 2019 beantragte die Lehrperson dem Schulrat die Zuweisung von B.__ zur Einführungsklasse.\n\n3/11\nERB 2019/166\n\nDen Antrag begründete die Lehrperson zusammen mit der Logopädin und der Schulischen Heilpädagogin mit Bericht vom 6. Mai 2019 damit, dass B.__ in vielen Bereichen Fortschritte gemacht habe, es jedoch auffalle, dass der Knabe insbesondere bei Arbeitsaufträgen (visuelle und\nmündliche Aufträge) in der Gruppe bzw. bei der anschliessenden selbständigen Umsetzung\nnoch Schwierigkeiten habe. Er ziehe sich zurück, wenn er bemerke, dass er etwas nicht richtig\nverstanden habe. In der Gruppe verhalte sich B.__ zurückhaltend und eher passiv, er blühe in\nder Einzelsituation regelrecht auf und profitiere massiv von persönlicher Zuwendung, welcher er\nauch aktiv suche und fordere. Sprachlich habe B.__ in den letzten Wochen Fortschritte gemacht, auch in der Sprechfreude. Wenn er Zutrauen gefasst habe, sei er kommunikativ und offen. Der Knabe entspreche noch nicht den Anforderungen an Kinder seiner Altersgruppe, auch\nnicht jenen mit zweisprachigem Hintergrund. Es zeige sich, dass B.__ schnell aufgebe und sich\nunwohl fühle, wenn er nicht verstanden werde oder sein Sprachausdruck nicht zu seiner eigenen Zufriedenheit ausfalle. B.__s Wortschatz reiche häufig nicht aus, um kontextferne und auch\nkontextnahe Dinge zu äussern. B.__s Unzufriedenheit mit seinen sprachlichen Fähigkeiten\nkönnten darin begründet sein, dass er selbst eine grosse Diskrepanz zwischen seinen kognitiven und sprachlichen Möglichkeiten erlebe. Zusammenfassend könne B.__ gute Fortschritte\nmachen, wenn sein Selbstbewusstsein gestärkt werde. In der Einführungsklasse habe B.__\nmehr Zeit, sich mit den sprachlichen Inhalten auseinanderzusetzen, seine Fähigkeiten zu entwickeln und sein Interesse an Neuem auszuleben.\n\nD. Mit Schreiben vom 7. Mai 2019 informierte der Schulrat die Eltern von B.__, dass der Rat beabsichtige, den Knaben aufgrund des Antrags der Kindergartenlehrperson und der Empfehlungen der Schulpsychologin (vorstehend Bst. B und C) der Einführungsklasse zuzuweisen. So\nkönne B.__ die nötige Zeit geboten werden, die Sprachfertigkeiten ohne hohen Leistungsdruck\naufzubauen. Der Schulrat erteilte den Eltern die Möglichkeit zur Stellungnahme.\n\nE. Die Eltern nahmen am 8. Mai 2019 gegenüber der Schule Stellung zum SPD-Bericht (vorstehend Bst. B). Aus dem Schreiben lässt sich im Wesentlichen erkennen, dass das Vertrauen zwischen Eltern und Schule nicht intakt ist.\n\n"}