{"Signatur": "SG_DEP_002", "Spider": "SG_Gerichte", "Datum": "2019-10-23", "PDF": {"Datei": "SG_Gerichte/SG_DEP_002_ERB-2019-Nr--166_2019-10-23.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-departemente?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=36&type=1563347022&cHash=d8c3f84f288f47d9104b8b6c2d5d8cf8", "Checksum": "e99fd1e46811823f1144abf38fec3236"}, "Scrapedate": "2026-07-18", "Scrapetime": "21:38:52", "Num": ["ERB 2019 Nr. 166"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsbehörden Bildungsdepartement 23.10.2019 ERB 2019 Nr. 166"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsbehörden Bildungsdepartement"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall  Bildungsdepartement"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo  Bildungsdepartement"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Generalsekretariat Bildungsdepartement"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "B.__, geboren am 2. März 2013, wurde Anfang Schuljahr 2017/18 altersgerecht in den Kindergarten eingeschult. Im Moment der Einschulung fielen beim Knaben sprachliche Schwierigkeiten auf, konkret habe er anfangs Schuljahr praktisch kein Wort Deutsch gesprochen. Im ersten Semester des 1. Kindergartenjahrs ist B.__ mit 3 Lektionen DAZ-Unterricht unterstützt worden, im 2. Semester wurde diese Massnahme intensiviert. Seit August 2018 erhält B.__ Logopädieunterricht. Die Sprache hat sich trotz der intensiven Unterstützung nur langsam entwickelt, was sich auch auf das Verhalten des Jungen ausgewirkt hat (Missverständnisse und dadurch Streit mit anderen Kindern). Im Januar 2019 erfolgte eine Abklärung durch den SPD, was in der mittelbaren Empfehlung mündete, B.__ der Einführungsklasse zuzuweisen. Aufgrund des regen Widerstands der Eltern empfahl der SPD jedoch, die Logopädielektionen weiterzuführen und den Knaben in der 1. Regelklasse zu beschulen. Damit solle das zerrüttete Verhältnis zwischen Schulträger und Eltern aufgefangen werden. Letztere liessen B.__ gemäss eigenen Angaben auch zu Hause durch eine private Lehrperson in Deutsch unterrichten und seien überzeugt, dass ihr Sohn das sprachliche Manko so auffangen könne. Die schulpsychologischen Testergebnisse attestieren B.__ eine gute, insgesamt an der Grenze zum überdurchschnittlichen Bereich liegende nichtsprachliche Fähigkeit sowie ein waches Interesse. Die Expertin der vorberatenden Kommission des Erziehungsrates stellte im Rahmen ihrer Abklärungen zusammenfassend fest, dass die derzeitige Beschulung B.__ in der Regelklasse im Grossen und Ganzen gut verlaufe und es dem Knaben zuzumuten sei, in der Regelstruktur zu verbleiben. Der SPD beantragte die Beibehaltung der Logopadielektionen bei Einschulung in die 1. 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Die Sprache hat sich trotz der intensiven Unterstützung nur langsam entwickelt, was sich auch auf das Verhalten des Jungen ausgewirkt hat (Missverständnisse und dadurch Streit mit anderen Kindern). Im Januar 2019 erfolgte eine Abklärung durch den SPD, was in der mittelbaren Empfehlung mündete, B.__ der Einführungsklasse zuzuweisen. Aufgrund des regen Widerstands der Eltern empfahl der SPD jedoch, die Logopädielektionen weiterzuführen und den Knaben in der 1. Regelklasse zu beschulen. Damit solle das zerrüttete Verhältnis zwischen Schulträger und Eltern aufgefangen werden. Letztere liessen B.__ gemäss eigenen Angaben auch zu Hause durch eine private Lehrperson in Deutsch unterrichten und seien überzeugt, dass ihr Sohn das sprachliche Manko so auffangen könne. Die schulpsychologischen Testergebnisse attestieren B.__ eine gute, insgesamt an der Grenze zum überdurchschnittlichen Bereich liegende nichtsprachliche Fähigkeit sowie ein waches Interesse. Die Expertin der vorberatenden Kommission des Erziehungsrates stellte im Rahmen ihrer Abklärungen zusammenfassend fest, dass die derzeitige Beschulung B.__ in der Regelklasse im Grossen und Ganzen gut verlaufe und es dem Knaben zuzumuten sei, in der Regelstruktur zu verbleiben. Der SPD beantragte die Beibehaltung der Logopadielektionen bei Einschulung in die 1. Regelklasse, was ebenso für die Gutheissung spricht: Zwar weist der Knabe noch immer sprachliche Schwierigkeiten aus, kann diese gemäss Einschätzungen des SPD jedoch durch die attestierten guten Leistungen im nichtsprachlichen Bereich kompensieren.\n\nZusammenfassend hielt die Schulpsychologin fest, dass B.__ grosse Schwierigkeiten im Zweitspracherwerb zeige, möglicherweise auf dem Hintergrund einer noch unvollständigen Erstsprache. Dies erschwere seine inhaltliche Teilnahme am Unterricht. Der kommunikativ aktive Schüler nutze aber die ihm zur Verfügung stehenden sprachlichen Mittel gut. Zur Erweiterung der\nvorhandenen sprachlichen Kompetenzen sei B.__ weiterhin auf die Unterstützung der Logopädin angewiesen. Hingegen fielen B.__s Testergebnisse im Bereich der nichtsprachlichen Denkfähigkeit insgesamt gut und an der Grenze zum überdurchschnittlichen Bereich aus. Der Knabe\nverfüge über ein waches Interesse, wenn er sich in der 1:1-Situation nicht unter (sprachlichem)\nDruck fühle. Zusammen mit den Fortschritten im motorischen Bereich und der verbesserten Integration in seine Klasse sei zu erwarten, dass B.__ mit der nötigen logopädischen und heilpädagogischen Begleitung im Rahmen der Volksschule angemessene Fortschritte machen könne,\nsowohl im schulischen Lernen als auch in der Kommunikationsfähigkeit. Es ergebe sich dabei\ndie Empfehlung nach der Zuteilung in die Einführungsklasse/Flexible Eingangsstufe (FE). B.__\nkönnte dadurch Zeit gewinnen, um seine Sprachfertigkeiten in Deutsch weiter aufzubauen und\ndamit sein Sprachverständnis sowie eine Kommunikationsfähigkeit zu verbessern. Beides seien\nwichtige Faktoren, damit B.__ später in der grossen Klasse dem Unterricht folgen und mit\nSelbstvertrauen an den Tätigkeiten teilhaben könne. Betreffend den Schriftspracherwerb könne\nder Knabe ebenso von Zeit und Anleitung profitieren. Angesichts der Anforderungen der\n1. Klasse sei zu erwarten, dass B.__ unter hohen Leistungsdruck gerate und er vermeidendes\nVerhalten zeige und durch kompensatorisches Imponiergehabe die sozialen Konflikte wiederaufnehme.\n\nDie Schulpsychologin gab im Bericht weiter an, dass im Gespräch mit den Eltern versucht worden sei, eine gemeinsame Problemsicht zu gewinnen. Es habe sich dabei gezeigt, dass die Eltern die Einschätzungen der schulischen Fachperson sowie der Fachperson des SPD nicht hätten nachvollziehen wollen. Der Schweregrad der Sprachprobleme des Sohnes würden als weniger gravierend als beschrieben wahrgenommen. Die Inhalte und Methoden der logopädischen\nTherapie könnten nur schwer nachvollzogen und akzeptiert werden. Die Eltern hätten geäussert, kein Vertrauen in die Einschätzungen der Schule zu haben. Auch die Betreuung ihres Sohnes sei in kritischen Situationen von der Schule mehrmals bagatellisiert worden und die darauffolgende Information der Eltern sei ungenügend erfolgt. Die Eltern würden B.__ zutrauen, dass\ner den Anforderungen der 1. Klasse mit ihrer Unterstützung und dem privaten Deutschunterricht\nbewältigen könne. Der Weiterführung der logopädischen Therapie stimmten sie zu. Die Eltern\nwürden sich schwertun, fachliche Einschätzungen zu akzeptieren, die nicht ihren Erwartungen\nentsprächen. Ungünstige Vorkommnisse liessen sie an der ausreichenden Fürsorge der Schule\ngrundsätzlich zweifeln, die Zusammenarbeit der Schule mit den Eltern sei deutlich gestört. Es\nsei zu befürchten, dass eine Zuteilung des Kindes in die Einführungsklasse gegen den Willen\nder Eltern diese Situation noch verschärfe, weshalb die Schulbehörde gebeten werde, in B.__s\nSinn zu überlegen, ob sie im Rahmen der 1. Regelklasse den Bedürfnissen des Kindes insgesamt besser dienen könnten. Um Fortschritte zu machen bedürfe B.__ einer intensiven und vertrauensvollen Zusammenarbeit und den Eltern werde dringend empfohlen eine Familienberatung aufzusuchen mit dem Ziel, eine konstruktive Kommunikation und Zusammenarbeit zu finden. Schliesslich empfahl der SPD die Verlängerung der logopädischen Behandlung um weitere\n80 Lektionen.\n\n"}