{"Signatur": "SG_DEP_002", "Spider": "SG_Gerichte", "Datum": "2019-10-23", "PDF": {"Datei": "SG_Gerichte/SG_DEP_002_ERB-2019-Nr--166_2019-10-23.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-departemente?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=36&type=1563347022&cHash=d8c3f84f288f47d9104b8b6c2d5d8cf8", "Checksum": "e99fd1e46811823f1144abf38fec3236"}, "Scrapedate": "2026-07-18", "Scrapetime": "21:38:52", "Num": ["ERB 2019 Nr. 166"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsbehörden Bildungsdepartement 23.10.2019 ERB 2019 Nr. 166"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Verwaltungsbehörden Bildungsdepartement"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall  Bildungsdepartement"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo  Bildungsdepartement"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Generalsekretariat Bildungsdepartement"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "B.__, geboren am 2. März 2013, wurde Anfang Schuljahr 2017/18 altersgerecht in den Kindergarten eingeschult. Im Moment der Einschulung fielen beim Knaben sprachliche Schwierigkeiten auf, konkret habe er anfangs Schuljahr praktisch kein Wort Deutsch gesprochen. Im ersten Semester des 1. Kindergartenjahrs ist B.__ mit 3 Lektionen DAZ-Unterricht unterstützt worden, im 2. Semester wurde diese Massnahme intensiviert. Seit August 2018 erhält B.__ Logopädieunterricht. Die Sprache hat sich trotz der intensiven Unterstützung nur langsam entwickelt, was sich auch auf das Verhalten des Jungen ausgewirkt hat (Missverständnisse und dadurch Streit mit anderen Kindern). Im Januar 2019 erfolgte eine Abklärung durch den SPD, was in der mittelbaren Empfehlung mündete, B.__ der Einführungsklasse zuzuweisen. Aufgrund des regen Widerstands der Eltern empfahl der SPD jedoch, die Logopädielektionen weiterzuführen und den Knaben in der 1. Regelklasse zu beschulen. Damit solle das zerrüttete Verhältnis zwischen Schulträger und Eltern aufgefangen werden. Letztere liessen B.__ gemäss eigenen Angaben auch zu Hause durch eine private Lehrperson in Deutsch unterrichten und seien überzeugt, dass ihr Sohn das sprachliche Manko so auffangen könne. Die schulpsychologischen Testergebnisse attestieren B.__ eine gute, insgesamt an der Grenze zum überdurchschnittlichen Bereich liegende nichtsprachliche Fähigkeit sowie ein waches Interesse. Die Expertin der vorberatenden Kommission des Erziehungsrates stellte im Rahmen ihrer Abklärungen zusammenfassend fest, dass die derzeitige Beschulung B.__ in der Regelklasse im Grossen und Ganzen gut verlaufe und es dem Knaben zuzumuten sei, in der Regelstruktur zu verbleiben. Der SPD beantragte die Beibehaltung der Logopadielektionen bei Einschulung in die 1. 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Die Sprache hat sich trotz der intensiven Unterstützung nur langsam entwickelt, was sich auch auf das Verhalten des Jungen ausgewirkt hat (Missverständnisse und dadurch Streit mit anderen Kindern). Im Januar 2019 erfolgte eine Abklärung durch den SPD, was in der mittelbaren Empfehlung mündete, B.__ der Einführungsklasse zuzuweisen. Aufgrund des regen Widerstands der Eltern empfahl der SPD jedoch, die Logopädielektionen weiterzuführen und den Knaben in der 1. Regelklasse zu beschulen. Damit solle das zerrüttete Verhältnis zwischen Schulträger und Eltern aufgefangen werden. Letztere liessen B.__ gemäss eigenen Angaben auch zu Hause durch eine private Lehrperson in Deutsch unterrichten und seien überzeugt, dass ihr Sohn das sprachliche Manko so auffangen könne. Die schulpsychologischen Testergebnisse attestieren B.__ eine gute, insgesamt an der Grenze zum überdurchschnittlichen Bereich liegende nichtsprachliche Fähigkeit sowie ein waches Interesse. Die Expertin der vorberatenden Kommission des Erziehungsrates stellte im Rahmen ihrer Abklärungen zusammenfassend fest, dass die derzeitige Beschulung B.__ in der Regelklasse im Grossen und Ganzen gut verlaufe und es dem Knaben zuzumuten sei, in der Regelstruktur zu verbleiben. Der SPD beantragte die Beibehaltung der Logopadielektionen bei Einschulung in die 1. Regelklasse, was ebenso für die Gutheissung spricht: Zwar weist der Knabe noch immer sprachliche Schwierigkeiten aus, kann diese gemäss Einschätzungen des SPD jedoch durch die attestierten guten Leistungen im nichtsprachlichen Bereich kompensieren.\n\nA. B.__, geboren am 2. März 2013, wurde Anfang Schuljahr 2017/18 altersgerecht in den Kindergarten eingeschult. Den Akten ist Folgendes zu entnehmen: Schon im ersten Kindergartenjahr sei B.__ im sprachlichen Bereich aufgefallen, so habe er anfangs Schuljahr noch praktisch\nkein Wort Deutsch gesprochen. B.__ sei im 1. Semester des 1. Kindergartenjahrs mit 3 Lektionen «Deutsch als Zweitsprache»-Unterricht (nachfolgend DAZ-Unterricht) pro Woche unterstützt worden und auch im 2. Semester habe der Knabe eine intensive DAZ-Unterstützung erfahren. Seit August 2018 habe B.__ Logopädieunterricht erhalten. Die Sprache habe sich trotz\nder Unterstützung bzw. Deutschunterricht langsamer entwickelt als erwartet. Der Knabe habe\nauch Wörter der Fäkalsprache benutzt oder wie ein «Roboter» gesprochen, was zu Streit oder\nMissverständnissen mit anderen Kindern geführt habe. Mit Einverständnis der Eltern, A.__, sei\nB.__ im Januar 2019 vom Schulpsychologischen Dienst des Kantons St.Gallen (nachfolgend\nSPD) abgeklärt worden.\n\nB. Der diesbezüglichen Anmeldung ist zu entnehmen, dass B.__ über Potential verfüge, allerdings sei die Sprachentwicklung sehr auffällig. B.__ könne sich die Wörter und Inhalte trotz\nmehrmaligen Wiederholungen sehr schlecht merken. Weiter habe der Knabe sehr lange nicht\nan Sammelspielen und Aktivitäten im Kreis mitgemacht. Auch im grob- und feinmotorischen Bereich sei B.__ aufgefallen, jedoch habe er diese Schwäche aufholen können: B.__ besuche das\nFussballtraining und das Kinderturnen, zudem arbeite die Mutter mit dem Sohn zu Hause im\nfeinmotorischen wie auch sprachlichen Bereich. Im mathematischen Bereich bringe B.__ recht\ngute Grundkenntnisse mit. Die Abklärung des SPD solle Aufschluss über die weitere Beschulung von B.__ geben.\n\nDer Bericht des SPD vom 3. Mai 2019 schildert zunächst den Konflikt zwischen den Eltern und\nder Schule. Es seien Differenzen in der Einschätzung des Entwicklungsstandes von B.__ zum\nAusdruck gekommen. Die Eltern würden die Beobachtungen der Lehrpersonen ernst nehmen\n\n1/11\nERB 2019/166\n\nund hätten den Kinderarzt zur Klärung des Förderbedarfs beigezogen, welcher im Verlauf keinen Anlass zur Einleitung einer motorischen Therapie gesehen habe. Auf eigene Initiative hin\nhätten die Eltern eine Lehrerin für privaten Deutschunterricht engagiert: Ihre Ergebnisse würden\ndie Eltern höher gewichten als die logopädischen Therapien, welche unter anderem auf spielund handlungsbasierter Ebene vonstattengehen. Weiter schilderten die Eltern Vorfälle, welche\nsie an der ausreichenden Verantwortlichkeit der Schule hätten zweifeln lassen. Die Verständigung mit der Lehrperson sei dadurch gestört, allerdings sei noch Vertrauen in die Schulische\nHeilpädagogin und den Schulleiter vorhanden.\n\n"}