Die Vorinstanz hatte nach dem Gesagten keinen Anlass für das Verfügen eines auswärtigen Schulbesuches an einer Schule für Hochbegabte. Den Anträgen der Rekurrenten auf Aufhebung der Verfügung der Vorinstanz vom 5. Juli 2018 und Finanzierung der Beschulung inklusive Reise und Verpflegungskosten für B.___ rückwirkend für das Untergymnasium St. Antonius Appenzell sowie für die «Pura Vida» bzw. für etwaige anstehende Kosten für die «Pura Vida» kann nicht stattgegeben werden.