_ nicht zu erkennen vermocht, was ihnen (den Rekurrenten) nicht zum Nachteil gereichen könne. Die lange Wartezeit betreffend eine SPD Abklärung sei mit dem Kindswohl nicht vereinbar und zudem werde Gleichbehandlung verlangt, wenn die Vorinstanz bewiesenermassen andere hochbegabte Schüler finanziere (vgl. vorstehend Bst. N, P). 13/16 ERB 2019/127