a) Die Rekurrenten bemängeln in verschiedener Hinsicht das Vorgehen der Vorinstanz bzw. machen geltend, die Hochbegabung von B.___ sei belegt. Sie geben kund, aufgrund von Erfahrungen mit dem älteren Sohn auf Anzeichen von Hochbegabung sensibilisiert gewesen zu sein. Um umgehend zu reagieren zu können, hätten sie B.___ beim SPD zur Abklärung und Beratung betreffend Hochbegabung angemeldet. Allerdings hätten die Rekurrenten den vorgeschlagenen Zeitplan als zeitlich nicht ausreichend zügig empfunden und in der Folge eine private Abklärung organisiert.