eine auf die Bedürfnisse des Kindes zugeschnittene Lösung des Problems zu finden (Urteil des BGer 2C_561/2018 vom 2. Februar 2019, E. 3.3). 6. Zu prüfen ist vorliegend, ob bei B.___ eine Hochbegabung im beschriebenen Sinn vorliegt bzw. ob seine Beschulung infolge der geltend gemachten Hochbegabung nur in einer spezialisierten (Privat-)Schule für Hochbegabte möglich ist (vorstehend Ziff. 4 Bst. d).