Lehrpersonen und Schulbehörden sind darauf angewiesen, dass die Eltern dazu beitragen, dass die Ausbildung ihres Kindes gelingt. Schule und Eltern arbeiten in Erziehung und Ausbildung zusammen (Art. 92 Abs. 1 VSG). Art. 96bis VSG verpflichtet die Eltern, Lehrperson und Schule für Gespräche und weitere Kontakte zur Verfügung zu stehen und über Kind und Familie zu informieren, soweit es der Er- ziehungs- und Bildungsauftrag erfordert. Zudem werden die Eltern verpflichtet, Lehrperson und Schule in Erziehung und Bildung sowie bei der Umsetzung schulischer Massnahmen zu unterstützen.