Der Lehrplan lässt dazu insbesondere Raum offen für individualisierte bzw. erweiterte Lernformen, eigenständiges Lernen, kooperatives bzw. interaktives Lernen, offenen oder angereicherten Unterricht sowie selbst bestimmte Lerninhalte und Projekte. Begabungs- und Begabtenförderung kann durch besondere Unterrichtsgestaltung wie Enrichment (Anreicherung) oder Straffung (Compacting) oder klassenübergreifende Anreicherungs- oder Ergänzungsangebote erfolgen. Gemäss Art. 30 der Weisungen des Erziehungsrates über die fördernden Massnahmen vom Februar 2006 (SchBl 2006 Nr. 7-8) stehen dem Schulträger je 100 Schülerinnen und Schüler dafür eine zusätzliche Lektion zur Verfügung.