Gemäss dem Konzept Hochbegabtenförderung im Kanton St.Gallen vom 23. November 2011 (abrufbar unter: https://www.sg.ch/bildung-sport/volksschule/rahmenbedingungen/rechtlichegrundlagen/konzepte.html; nachfolgend Konzept Hochbegabtenförderung, Stand Juli 2019) können intellektuell hochbegabte Kinder und Jugendliche grundsätzlich im Rahmen der Regelschule bzw. in der Schuleinheit mit niederschwelligen Massnahmen angemessen unterstützt werden. Der Lehrplan lässt dazu insbesondere Raum offen für individualisierte bzw. erweiterte Lernformen, eigenständiges Lernen, kooperatives bzw. interaktives Lernen, offenen oder angereicherten Unterricht sowie selbst bestimmte Lerninhalte und Projekte.