Im Übrigen hätten sie (die Rekurrenten) den Klassenlehrer auf die Ursache von B.___s Verhalten, namentlich die Hochbegabung, aufmerksam gemacht. Ganz allgemein sei festzuhalten, dass die umgehende Wiederholung eines IQ-Tests vermieden werden sollte, eine solche solle erst nach ein paar Jahren erfolgen. Die Rekurrenten hätten sich, anders als die Vorinstanz, jederzeit gesprächsbereit gezeigt. Die Rekurrenten legten Publikationsausdrucke sowie eine Testauswertung ins Recht. S. Auf eine Triplik wurde verzichtet. T. Auf die weiteren Vorbringen der Parteien wird ‒ soweit erforderlich ‒ in den Erwägungen eingegangen. Der Erziehungsrat erwägt: