R. In ihrer Stellungnahme zur Duplik vom 20. Februar 2019 hielten die Rekurrenten im Wesentlichen fest, dass bei B.___ derselbe Test durchgeführt worden sei (HAWIK IV Test), welcher auch der SPD gemacht hätte. Die Resultate betreffend Hochbegabung seien notwendig gewesen, um sich überhaupt an die Aufnahmeprüfungen anzumelden. Zudem seien die Lehrpersonen der Regelklassen nicht besonders auf den Umgang mit hochbegabten Kindern geschult bzw. ausgebildet. Die Begabtenförderung sei auch nicht gleichzusetzen mit der Beschulung von Hochbegabten. Im Übrigen hätten sie (die Rekurrenten) den Klassenlehrer auf die Ursache von B.___s Verhalten, namentlich die Hochbegabung, aufmerksam gemacht.