Vielmehr würde es nur der Regierung zustehen, mittels Verordnung die Voraussetzungen für den Besuch einer Schule für Hochbegabte sowie die anerkannten Schulen und den Beitrag der Schulgemeinde an das entsprechende Schulgeld zu regeln. Es sei nicht richtig, dass die öffentliche Schule für Hochbegabte an erster Stelle stehe bzw. sei die Begabtenförderung an den Schulen etwas für Hochleistende, also für Kinder mit guten Noten, was kein Indikator für Intelligenz sei. Hochbegabung präsentiere sich indes vielschichtig. Die Vorinstanz würde das Phänomen der «Minderleister trotz Hochbegabung» nicht erkennen und verstehen.