Somit wäre bei ersten Abklärungen im Mai 2016 kein Schulwechsel auf das Schuljahr 2016/17 möglich gewesen. Dies habe der SPD telefonisch gegenüber der Rekurrentin bestätigt, weshalb sie (die Rekurrenten) aus zeitlicher Not eine private Abklärung initiiert hätten, was ihnen nicht zum Nachteil gereichen dürfe. Ein solch langes Zuwarten sei mit dem Kindswohl offenkundig nicht vereinbar. Zwischen den Testergebnissen der privaten Abklärungen und der Anmeldung an das Gymnasium habe sehr wohl ein Zusammenhang bestanden, namentlich sei diese von Elisabeth Zollinger als zeitnahe Lösung für B.___ vorgeschlagen worden. Betreffend den Vorwurf, es lägen hinsichtlich der Hochbegabung von B._