Die Geltendmachung, der Schulweg an die Kantonsschule am Burggraben wäre für den damals 11-jährigen Knaben zu lange bzw. unzumutbar gewesen, sei überdies hinfällig. B.___ habe zur «Pura Vida» den gleich langen Schulweg auf sich genommen. Im Übrigen sei in B.___s Fall bewusst kein erneutes Gutachten zur Geltendmachung einer Hochbegabung erstellt worden, da sich das Gesuch auf die Mitfinanzierung einer Privatschule bezogen habe und B.___ ab dem Schuljahr 2017/18 aufgrund seines Alters auch das staatliche Untergymnasium in St.Gallen hätte besuchen können. Eine rückwirkende Beurteilung, ob im Mai 2016 bei B.___ eine Hochbegabung vorgelegen habe, sei nicht möglich.