Sie (die Vorinstanz) sei nie über die Anmeldung beim SPD orientiert worden. Zwischen der privaten Abklärung am 6. Februar 2016 und dem Absolvieren der Aufnahmeprüfung für das Gymnasium bestehe kein sachlicher Zusammenhang – die Aufnahmeprüfung hätte auch ohne Testresultat betreffend Hochbegabung erfolgen können.