Es liege in der Verantwortung des SPD, die Termine für Abklärungen festzulegen und mit Blick auf das Schuljahresende arbeite der SPD zügig, damit entsprechende Entscheide zeitnah gefällt werden könnten. Es sei den Rekurrenten zumutbar gewesen, B.___ korrekt durch den SPD abklären zu lassen bzw. habe kein objektivierbarer Grund für eine private Abklärung betreffend Hochbegabung vorgelegen. Sie (die Vorinstanz) sei nie über die Anmeldung beim SPD orientiert worden.