Spätestens mit Einreichung des Kostenübernahmegesuchs vom 5. Mai 2018 habe der Vorinstanz der Bericht des SPD vorgelegen, welcher als Entscheidgrundlage hätte dienen können. In zeitlicher Hinsicht hätten die notwendigen Abklärungen nicht in nützlicher Frist stattgefunden. Hätten sie abgewartet, bis die Vorinstanz, welche die Hochbegabung noch nicht mal erkannt habe, Massnahmen ergriffen hätte, wäre bereits ein Teil des zweiten Semesters ohne Entscheid betreffend Übertritt verstrichen. Dies hätte B.___ noch weiter hinabgetrieben, weswegen ein sofortiger Übertritt ins Gymnasium dringend angezeigt gewesen sei.