Der Besuch der Privatschule sei Privatsache zwischen den Eltern und der Privatschule und basiere als privates Vertragsverhältnis auf dem Obligationenrecht. Von sich aus hätten die Eltern das Gespräch mit dem Schulrat nicht gesucht, sondern lediglich per Mail mit der Schulleitung kommuniziert. So habe auch zu keinem Zeitpunkt ein Antrag zur Mitfinanzierung der Privatschule vorgelegen. Die Schule habe die Eltern im Schreiben vom 4. Mai 2016 dahingehend orientiert, dass keine Beteiligung der privat initiierten Beschulung erfolgen werde. Weder damals noch heute hätten die Eltern auf Mitfinanzierung vertrauen dürfen.