ein Potenzial im weit überdurchschnittlichen Bereich zu attestieren wäre, hätte eine Zuweisung an eine Schule für Hochbegabte nur bei Erfüllung der erwähnten Voraussetzungen erfolgen können. Es sei jedoch aktenkundig, dass diese internen Möglichkeiten gerade nicht ausgeschöpft worden seien. Die Situation von B.___ sei zudem nicht vergleichbar mit den anderen beiden Kindern. Das eine sei vom SPD abgeklärt worden und das andere besuche eine Talentschule im Bereich Sport. Beide Kinder erfüllten die Vorgaben gemäss Konzept Hochbegabung. Bei B.___ jedoch seien die oben genannten kumulativen Voraussetzungen für den Besuch einer Schule für Hochbegabte nicht erfüllt.