habe jene jedoch nichts gewusst bzw. seien betreffend B.___ lediglich gewisse Schulschwierigkeiten bekannt gewesen. Eine Hochbegabung sei kein Thema gewesen und die Eltern hätten den Wechsel ans Gymnasium selber an die Hand genommen. Durch die Einschulung ins Untergymnasium in Appenzell seit 16. August 2016 seien Tatsachen geschaffen worden, welche eine interne Begabtenförderung verunmöglicht hätten. Es wäre B.___ zuzumuten gewesen, mit dem Besuch des Gymnasiums zuzuwarten. Selbst wenn B.___ ein Potenzial im weit überdurchschnittlichen Bereich zu attestieren wäre, hätte eine Zuweisung an eine Schule für Hochbegabte nur bei Erfüllung der erwähnten Voraussetzungen erfolgen können.