geführt worden sei und ein Gutachten des SPD dem Kind zum einen ein weit überdurchschnittliches Potenzial im Sinn einer Höchstbegabung attestiere und zum anderen bei einem Verbleib in der öffentlichen Volksschule die Gefahr von Lern-, Leistungs- oder Verhaltensstörungen prognostiziere. Die zuständige Abklärungsstelle des Staates für Fragen der Hochbegabung sei der SPD (Art. 36 ff. VSG i.V.m. Art. 8 Abs. 2 und 3 der Verordnung über den Volksschulunterricht [sGS 213.12; VVU]), der damit einen kantonalen Leistungsauftrag erfülle. Den Wechsel von B.___ ans Untergymnasium hätten die Gesuchsteller mit einem Bericht von Elisabeth Zollinger begründet, welche B.__