F. Am 15. März 2016 trat der Schulleiter der Primarschule per Mail an die Mutter von B.___. Er teilte ihr einerseits mit, dass bezüglich des Wunsches des Wechsels von B.___ an das Gymnasium kein offizieller Antrag vonnöten sei bzw. die Eltern in Kontakt mit der Schulverwaltung treten sollen. Anderseits erinnerte er daran, dass betreffend das Aneignen des Schulstoffs der 6. Primarklasse im Hinblick auf den vorzeitigen Übertritt in das Untergymnasium nicht die Schule oder der Klassenlehrer verantwortlich sei, sondern dass dies in Eigenregie geschehen müsse.