B. Die Eltern von B.___, A.___, meldeten ihren Sohn am 5. Januar 2016 beim Schulpsychologischen Dienst des Kantons St.Gallen (nachfolgend SPD) zur schulpsychologischen Beratung und Diagnostik an und schilderten den Grund der Anmeldung wie folgt: Es habe betreffend den älteren Sohn C.___ Ende 2015 eine Abklärung beim SPD stattgefunden. Diese habe ergeben, dass seine aktuellen schulischen Leistungen bei weitem nicht seinem Potenzial entsprächen und bei ihm von besonderer Begabung gesprochen werden könne. Da durchaus die Möglichkeit bestehe, dass B._