Eine Ordnungsbusse beträgt nach Art. 97 Abs. 1 VSG je versäumter Schulhalbtag wenigstens Fr. 200.–, insgesamt höchstens Fr. 1'000.–. Die Gesamtstrafe darf folglich das Höchstmass von Fr. 1'000.– nicht überschreiten, ungeachtet dessen, ob mehr als fünf Schulhalbtage versäumt worden sind oder ob die Absenz mehrere Kinder betrifft.