__ eingereichten Unterrichtsplans (vorstehend Bst. Q) hätte überdies nicht nur lediglich schwerlich, sondern zweifelsohne entgegen dem Kindswohl umgesetzt werden können. Ob die Rekurrentin mit B.__ und deren Schwestern in XX.__ überhaupt an drei bis vier Nächten hätten schlafen und tagsüber unterrichtet werden können, blieb bis zum Abschluss des Verfahrens ungeklärt (vgl. vorstehend Bst. O). Es wird davon ausgegangen, dass die Räumlichkeiten in XX.__ für die Unterbringung von weiteren vier Personen nicht ausgereicht hätten oder ausreichen würden – auch nicht für die Durchführung von Privatunterricht.