Eine Ordnungsbusse beträgt nach Art. 97 Abs. 1 VSG je versäumter Schulhalbtag im Minimum Fr 200.–, insgesamt höchstens Fr. 1'000.–. Gegenstand der Strafe ist nicht ein Fehlverhalten des Kindes, sondern vielmehr das Fehlverhalten der Eltern. Dieses ist unter Berücksichtigung der Umstände zu sanktionieren.