__ zu schlafen. Am Dienstag findet gemäss Angaben der Rekurrentin am Nachmittag die Musikschule der jüngeren Schwestern von B.__ in Z.__ statt, somit muss die Rekurrentin bereits am Dienstag mit den drei Töchtern zurück nach Z.__. Dem Plan ist zu entnehmen, dass die Rekurrentin mit den Töchtern am Dienstagabend jedoch nach XX.__ zurückkehrt und sie dort nächtigen. Betreffend den Mittwoch ist dem Plan nichts zu entnehmen. Am Donnerstag ist die Rekurrentin mit den Töchtern in 7/16 BRB 2022/87