Am 24. August 2021 ging der «eZuzug auf Dispo» ein. Gleichentags telefonierte das Bevölkerungsamt mit der Vorinstanz. Schliesslich wurde die Rekurrentin am 1. September 2021 um einen Termin für ein Befragungsgespräch gebeten, das Gespräch fand am 8. September 2021 statt. Weiter ist dem Memo zu entnehmen, dass gemäss Rücksprache mit dem Kompetenzzentrum der Wochenaufenthalt für ein Jahr «i.O.» sei. Auf einer anderen Beilage, einer Kopie des Fragebogens seitens des Bevölkerungsamtes, gibt die Rekurrentin gegenüber dem Personenmeldeamt an, am Montagmorgen in Z.__ zu sein, jedoch in der Nacht in XX.__ zu schlafen.