Den Beilagen, einer Dateneinsicht der Rekurrentin bzw. einem «Memo» vom 7. Dezember 2021, ist zu entnehmen, dass die Rekurrentin mit B.__ und den anderen zwei Töchtern am 12. August 2021 in XX.__ am Schalter des Bevölkerungsamtes war und sich bei dem Bekannten hat anmelden wollen. Die Wohnung in XX.__ verfüge gemäss Angaben der Rekurrentin über drei Zimmer und sei 60m2 gross. Dem Memo ist weiter zu entnehmen, dass die Rekurrentin angab, ein Wochenaufenthaltsgesuch schreiben zu wollen und dieses bis zum 31. August 2021 in Aussicht stellte. Das Gesuch ging sodann am 23. August 2021 beim Bevölkerungsamt ein. Am 24. August 2021 ging der «eZuzug auf Dispo» ein.