__ nicht ganz klar gewesen wäre, hätte der Grundsatz «in dubio pro reo» zur Anwendung kommen müssen. Es gelte überdies die Unschuldsvermutung gemäss der Bundesverfassung bzw. der Europäischen Menschenrechtskonvention. Die verfassungsmässigen Anforderungen an die Beweiswürdigung würden auch im Verwaltungsstrafrecht gelten. Der Ausspruch der Bussenverfügung sei ein klarer Ausfluss einer unzulässigen Selbstjustiz der Behörden, die es aus subjektivem Moralverständnis heraus nicht billigen wollten, dass die Rekurrenten sich ihr Recht auf Niederlassungsfreiheit nehmen und selbst über die Beschulung ihrer Kinder entscheiden wollten.