__ aufhalte, dies, obschon ihr Lebensmittelpunkt in Z.__ sei. Der Wochenaufenthalt sei für maximal ein Jahr geplant bzw. solange bis im Kanton St.Gallen das Gesuch um Homeschooling bewilligt sei. Die Absicht, dass sie zur Durchsetzung des gewünschten Homeschoolings den dauernden Aufenthalt nach XX.__ wechseln würden, sei offen formuliert worden. Es sei belegt, dass sie bereits ab dem Zeitpunkt nach den Sommerferien an drei bis vier Tagen bzw. Nächten in XX.__ gewesen seien. Indem das Bevölkerungsamt am 24. August 2021 der Vorinstanz anlässlich des Telefonats ihre Absicht des dauernden Verbleibs, vorerst für längstens ein Jahr, nochmals bestätigte habe, habe für die Vorinstanz objektiv