möglich. Sie habe dabei Ausführungen zur Wohnung und der zu erwartenden Wohn- und Beschulungssituation gemacht. Am 23. August 2021 sei in der Folge das entsprechende Gesuch beim Bevölkerungsamt eingetroffen. Es sei sodann zu einer telefonischen Abklärung zwischen dem Bevölkerungsamt und der Schulverwaltung Z.__ gekommen. Am 8. September 2021 habe schliesslich ein Gespräch zwischen der Sachbearbeiterin in XX.__ und ihr (der Rekurrentin) stattgefunden. Dabei habe sich ergeben, dass sie sich zusammen mit ihren Töchtern drei bis vier Tage bzw. Nächte in XX.__ aufhalte, dies, obschon ihr Lebensmittelpunkt in Z.__ sei.