Schliesslich sei es ihre Sache, wo sie ihre Töchter unterrichteten. Wesentlich sei einzig der Ort des gewöhnlichen Aufenthalts. Dieser sei bis zur Ausstellung der Busse in XX.__ gewesen. Dass sie derzeit in Z.__ wohnten, sei einzig dem Umstand geschuldet, dass sie keine weiteren Verfahren oder Bussen provozieren wollten.