Die Argumentation und eine Berücksichtigung ihrer Behauptungen habe jedoch nicht stattgefunden, weshalb ihr rechtliches Gehör verletzt worden sei. Weiter sei es irrelevant, ob die Anmeldung in XX.__ abgeschlossen gewesen sei oder nicht: Wesentlich sei der Umstand, dass sie sich in Z.__ abgemeldet und in XX.__ angemeldet hätten. Dass sich B.__ mehrheitlich in Z.__ aufgehalten habe, werde bestritten, vielmehr sei das Mädchen mehrheitlich in XX.__ gewesen. Die Vorwegnahme des Entscheids einer anderen Behörde, vorliegend eines Drittkantons, sei unstatthaft. Weshalb das Bevölkerungsamt der Stadt XX.__ die Gesuche für Wochenaufenthalt hätte ablehnen sollen, sei nicht erkennbar.