Der Betroffene solle wissen, weshalb entgegen seinem Antrag entschieden worden sei. Wenigstens kurz müssten die Überlegungen einer Behörde genannt werden. Es müsse zumindest ersichtlich sein, auf welchen grundlegenden Überlegungen die Entscheidfindung basiere. Vorliegend sei in der Verfügung vom 26. August 2021 mit keinem Wort auf ihre Argumente und Begründungen eingegangen worden. Es sei einzig darauf verwiesen worden, dass ein Gespräch stattgefunden habe und sie (die Rekurrenten) sich hätten positionieren können. Die Argumentation und eine Berücksichtigung ihrer Behauptungen habe jedoch nicht stattgefunden, weshalb ihr rechtliches Gehör verletzt worden sei.