M. Die Rekurrenten reichten mit Eingabe vom 1. Oktober 2021 weitere Unterlagen ins Recht, namentlich die Wochenaufenthalts-Bewilligungen des Bevölkerungsamts der Stadt XX.__ betreffend die Rekurrentin, B.__ und ihre beiden Schwestern. Alle Bewilligungen sind mit dem 14. September 2021 datiert. Die Bewilligungen bescheinigen rückwirkend den Zuzug per 16. August 2021. 4/16 BRB 2022/87