K. Gegen die Verfügung des Schulrats (nachfolgend Vorinstanz) erhoben die Eltern von B.__, A.__ (nachfolgend Rekurrenten), vertreten durch AA.__, am 7. September 2021 Rekurs beim Bildungsdepartement des Kantons St.Gallen. Die Rekurrenten beantragten unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zuzüglich Mehrwertsteuer zulasten der Vorinstanz die Aufhebung der Ordnungsbussenverfügung und «die Beschuldigten» seien von Schuld und Strafe freizusprechen. Eventualiter sei die Ordnungsbusse über Fr. 2'000.-– auf einen Betrag von maximal Fr. 500.– zu reduzieren. Zur Begründung wurde im Wesentlichen das Folgende vorgebracht: Die Rekurrenten hätten B.__