H. Das Volksschulamt des Kantons X.__ meldete den Eltern mit Schreiben vom 24. August 2021 zurück (Anm.: Titel des Schreibens ist «Rückmeldung Privatunterricht»), die Meldung zum Privatunterricht vom 15. August 2021 sei bei der Aufsicht Privatschulen am 23. August 2021 eingegangen. Es werde folgende Rückmeldung gegeben: Gemeldet seien die drei Töchter B.__, C.__ und D.__, diese seien seit dem 1. August 2021 in Privatunterricht, die Formulare seien vollständig und korrekt, die Lehrpersonen seien die Mutter (ein EDK-anerkanntes Lehrdiplom für die Volksschulstufe liege vor), I.__ (kein Lehrdiplom) sowie J.__ (kein Lehrdiplom). Der Privatunterricht werde betreffend B.__