Als Wegzugdatum werde der 12. August 2021 angegeben, ebenso seien sie weiterhin (teilweise) in der Wegzuggemeinde (Z.__) wohnhaft. Der Schulleiter teilte dem Schulratspräsidenten zudem mit, dass gemäss Angaben der Mutter anlässlich eines Telefonats vom 23. August 2021 die Ämter zu wenig schnell arbeiten würden. Es sei ihr deshalb nicht möglich, die Bestätigung für die Beschulung von B.__ bis Dienstag, 24. August 2021, einzureichen. 2/16 BRB 2022/87