D. Am 19. August 2021 präsentierte sich B.__ nicht in der Schule. Der Schulleiter kontaktierte daraufhin das Elternhaus von B.__. B.__ nahm das Telefon entgegen und gab an, alleine zu Hause zu sein. Die Mutter von B.__ wurde in der Folge auf dem mobilen Telefon kontaktiert, um die Gründe für das Fernbleiben von B.__ zu erfahren und sinngemäss abermals auf die Schulpflicht hinzuweisen. Ebenso wurde die Mutter gefragt, weshalb sie auf die eingeschriebene Post der Schule noch nicht reagiert habe. Diesbezüglich gab die Mutter an, das Schreiben noch nicht 1/16 BRB 2022/87