Z.__ erwartet. Schliesslich wies der Präsident die Eltern auf ihre Mitwirkungspflicht gemäss Art. 97 VSG hin und darauf, dass Eltern bei Hinderung an der Erfüllung der Schulpflicht mit einer Ordnungsbusse belegt werden könnten. In schweren Fälle erstatte der Rat Strafanzeige und reiche bei der zuständigen Kindesschutzbehörde (KSB) eine Gefährdungsmeldung ein.