C. Mit Schreiben vom 17. August 2021 teilte der Schulratspräsident Z.__ (nachfolgend Schulratspräsident) den Eltern von B.__ schriftlich mit, dass für den Privatunterricht eine Bewilligung des Amtes für Volksschule benötigt werde. Das entsprechende Gesuch sei dort einzureichen und es sei gemäss Art. 123 Abs. 2 des Volksschulgesetzes (sGS 213.1; abgekürzt VSG) die Erziehung zur Gemeinschaftsfähigkeit sicherzustellen. Solange keine solche Bewilligung vorliege, sei B.__ am Ort des Aufenthalts, namentlich in Z.__, schulpflichtig. B.__ werde entsprechend spätestens am Donnerstag, 19. August 2021 zum regulären Unterricht an der Oberstufe Z.__ erwartet.