17/18 BRB 2022/15 Der Bildungsrat beschliesst: 1. Der Rekurs von A.__, wird abgewiesen. 2. Die Verfahrenskosten werden auf Fr. 1'500.– festgesetzt und der Rekurrentin auferlegt. Sie werden mit dem geleisteten Kostenvorschuss in gleicher Höhe verrechnet. 3. Das Gesuch der Vorinstanz um ausseramtliche Entschädigung wird abgewiesen. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Entscheid kann nach Art. 59bis Abs. 1 VRP innert 14 Tagen seit Eröffnung Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons St.Gallen erhoben werden.