c) Zusammenfassend ist festzuhalten, dass das Talent von B.__ an der Talentschule Z.__ angemessen gefördert werden kann. Damit steht fest, dass mehrere Talentschulen zur Verfügung stehen, die das Talent von B.__ in angemessenem Mass fördern können. Da die Talentschule Z.__ näher gelegen und kostengünstiger ist als die ausserkantonale Sportschule Y.__, war es 15/18 BRB 2022/15